Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung über das "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" zu beantragen. Die Höhe der Förderung beträgt bei erfolgreichem Abschluss 7.462,50 €, sodass Lehrgangskosten in Höhe von 2.487,50 € verbleiben. Antragsteller und Empfänger der Förderung ist der Teilnehmende als Privatperson (nicht dessen Arbeitgeber).

Die AFBG-Förderung – vielfach auch "Aufstiegs-BAföG" oder "Meister-BAföG" genannt – unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern.

 

Wer wird AFBG-gefördert?

Antragsberechtigt sind alle diejenigen, die noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss – Fachwirt/in für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) – mindestens gleichwertig ist (z. B. universitärer Diplom- oder Master-Hochschulabschluss). Gefördert werden demnach Personen mit Berufsabschluss und andere Fachkräfte, Industrie- und Handwerksmeister, staatlich geprüfte Techniker, Fachkaufleute, Betriebsinformatiker, Personen mit Bachelor-Abschluss, Personen mit Diplom-Abschluss (FH) oder vergleichbar qualifizierte Personen. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht förderschädlich.

 

Höhe der AFBG-Förderung

Nachstehende Abbildung zeigt die Höhe der Standard-Förderung auf. Im Einzelfall kann die Förderung nochmals höher ausfallen.

foerderung afbg

 

AFBG-Antragstellung

Die vorausgefüllten Formblätter für die Beantragung der Förderung finden Sie bei den Informationen zu den jeweiligen Lehrgängen.

 

Zuständige AFBG-Förderstellen

Die einzelnen Bundesländer haben jeweils spezifische Einrichtungen, die für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig sind: Zuständige Förderstellen

 

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